Hofgarten

Recherche

Intro:

Aktenübersicht:

Abschriften:

(Philipp Spengler)

Abschriften:

(Mitangeklagte)

Anhang:

Philipp Spengler: Hinrichtung und Folgeereignisse

 

Top der Seite Bundesarchiv Berlin: Z-C/19097 Band 1
Blatt 32

Protokoll Selbstmordversuch Philipp Spengler

Der Untersuchungshäftling Philipp Spengler, geboren am 29.3.1891, musste mit 3 -drei- Tagen Arrest bestraft werden, weil er versucht hat, das Gitter zu beschädigen und sich zu erhängen.

Die Strafe ist unter Nr. 305/44 im Strafbuch vermerkt. Sie wird vom 16. bis 19.2.1944, 11h vollstreckt.

Gesch. Nr. 2951/43 Vstd)
Amtsgericht Abt 36 Düsseldorf

 

Top der Seite Bundesarchiv Berlin: Z-C_13097 Band 9

Blatt 8

Hinrichtungsprotokoll Philipp Spengler 25.05.1944

Die Hinrichtung des Verurteilten Spengler hat am 25. Mai 1944 durch den Scharfrichter Mühl aus Köln unter Mitwirkung seiner drei Gehilfen ordnungsgemäß und ohne Zwischenfälle stattgefunden.

Die Vollstreckung von dem Befehl der Vorführung bis zur vollbrachten Hinrichtung dauerte 20 Sekunden, von der Übergabe an den Scharfrichter bis zur Trennung des Kopfes 5 Sekunden.

 

Z-C_13097 Band 12

Keine Kopie
Dienstreisen- und Spesenabrechnung

1. Volksgerichtsrat Dr. Löhmann  206,50 RM
2. Kammergerichtsrat Diescher  166,70 RM
3. NSKK Obergruppenführer Klug     20,00 RM
4. SA Obergruppenführer Lasch    111,40 RM
5. SS-Obergruppenführer Taubert   94,00 RM
6. Kammergerichtsrat Bischoff   175,85 RM
7. Justizoberwachtmeister Grüneberg  122,70 RM

           

Bundesarchiv Berlin: Z-C_13097 Band 9

Top der Seite Blatt 9

Brief von Otto Spengler

Düsseldorf, den 30.05.1944

Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsrat,

Sache meines Vaters, Aktenzeichen 9J743/43, jetzt SH 2/44, bitte ich Sie, mir noch einmal mitzuteilen, ob ich in der angelegenheit die Hoffnung haben darf, dass auf diesem Wege der Gnade (dass das) für meinen Vater vor ca. 5 Wochen ergangene Todesurteil in eine entsprechende Freiheitsstrafe umgewandelt wird.

Ihre diesbezügliche Antwort erwartend

Heil Hitler
Otto Spengler, Feldwebel

 

Landesarchiv Düsseldorf: RW 58 24532
Top der Seite Blatt 146

16.Juni 1944

Schreiben an Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof

...in der Strafsache meines Vaters Philipp Spengler ... bitte ich um die Freigabe der Leiche des Obengenannten. Durch persönliches Befragen beim Kölner Gefängnis Klingelpütz, sowie bei dem zuständigen Polizeipräsidium und auch bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wurde mir gesagt, dass der Volksgerichtshof über die Hülle meines Vaters verfügt und bitte um die Freigabe derselben.

Ebenfalls möchte ich mir die Erlaubnis holen, mir beim Standesamt I Köln, Gartenring, ... eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen zwecks Erledignung von Sachen bei den städtischen Dienststellen und letztenendes zur Anschaffung von Trauersachen für meine Mutter.

In der Hoffnung, dass Sie meiner Bitte nachkommen, erwarte ich Ihre diesbezügliche Antwort

Heil Hitler
Otto Spengler, Feldwebel

 

Bundesarchiv Berlin: Z-C_13097 Band 9

Top der Seite Blatt 11

Brief von Otto Spengler

Düsseldorf, den  04. Juli 1944

In Erledigung meiner Anfrage vom 19. Juni 1944 betreffend Philipp Spengler erhielt ich heute dankend Ihre Antwort. Zweckentfremdend wandte ich mich sofort an die staatpolizeiliche Leitstelle in Düsseldorf. Die Zusage einer Sterbeurkunde wurde mir erteilt.

Nach weiteren Befragungen betreffs der Freigabe der Leiche meines Vaters verwies man mich wieder an den Obergerichtsanwalt.

Komme nun mit der Bitte zu Ihnen, mir die Staatsanwaltschaft zu nennen, die das Urteil vollstrecken ließ, um mich dann an dieselbe wenden zu können. Ich beabsichtige durch Freigabe der Hülle meines Vaters nur den Ruheplatz in Erfahrung zu bringen, um später meiner Mutter einmal die Gelegenheit zu geben, an seinem Grabe stehen zu können.

Ihrer diesbezüglichen Antwort entsprechend verbleibt dankend

Heil Hitler
Otto Spengler, Feldwebel

 

Bundesarchiv Berlin: Z-C_13097 Band 9

Top der Seite Blatt 12

Brief von Otto Spengler

Düsseldorf, den 30.Juli 1944

Bezugnehmend auf die Hinrichtung meines Vaters Philipp Spengler, wandte ich mich zwecks Ausstellung einer Sterbeurkunde an den Volksgerichtshof zu Berlin Potsdamm.

Zur Erledigung wurden mir Akten der Gestapo zu Düsseldorf Ratingen übersandt. Dort verwies man mich an Sie. Komme daher mit der Bitte zu Ihnen, mir eine Genehmigung zu senden, wonach das Standesamt  1 Köln-Deutz (Gartenring) die Erlaubnis erhält, mir fünf Sterbeurkunden auszustellen.

Ich benötige dieselben, zwecks in Ordnung bringens des Familienbuches meiner Mutter, sowie zur Erledigung einiger Versicherungen, die ich für meinen Vater zahlte und zur Anschaffung von Trauersachen für meine Mutter.

Ihrer diesbezüglichen Antwort engegensehend

Heil Hitler
Otto Spengler, Feldwebel

 

Landesarchiv Düsseldorf: RW 58 24532
Top der Seite Blatt 149

Schreiben an den Abwehroffizier beim Wehrkreiskommando VI in Münster

26.August 1944

...lt. Mitteilung der Gauleitung Düsseldorf der NSDAP hat der Feldwebel Otto Spengler am 28.07.1944 ein Gesuch um Zulassung als Res.Offz. Bew. bei seinem Truppenteil eingereicht und angegeben, dass sein Vater verstorben und die Papiere beim Terrorangriff verloren gegangen wären.

Es wird gebeten, davon Kenntniss zu nehmen, dass der Vater des Vorgenannten, Philipp Spengler, geb. 29.3,1891 in Daxweiler, krs. Kreuznach, am 28.3.1944 vom Volksgerichtshof in Düsseldorf wegen Vorbereitung zum Hochverrat, Feindbegünstigung und Wehrkraftzersetzung zum Tode und zu lebenslangem Ehrverlust verurteilt wurde. Das Urteil ist am 25.5.1944 vollstreckt worden.

Weiter ist hier bekannt, dass Feldwebel Spengler im Februar oder März 1943 in einer Wirtschaft in Bologne in betrunkenem Zustand Franzosen gegenüber zersetzende Äußerungen in französischer Sprache gemacht hat. Er wurde dieserhalb von einem Wachtmeister der Artillerie, der der französischen Sprache mächtig war, gemeldet.

Die Meldung wurde an das Res. Grenadier RGt.254, jetziges Grenadier RGt. 104, Feldpostnummer 0 5927, Kommandeur Oberst Gringmuth, abgegeben. Spengler wurde jedoch nur wegen Besuchs einer verbotenen Wirtschaft und Trunkenheit mit 5 Tagen gelindem Arrest bestraft.