Hofgarten

Recherche

Intro:

Aktenübersicht:

Abschriften:

(Philipp Spengler)

Abschriften:

(Mitangeklagte)

Anhang:

Landesarchiv Düsseldorf: RW 58 24532

Blatt: 140

Ratingen,den 4.8.1943

Schlussbericht.
Spengler bestreitet in seiner Vernehmung vom 17.7.43, von dem Transportarbeiter Franz S c h i f f e r die illegale Flugschrift "Friedenskämpfer" erhalten zu haben. Auch bei Gegenüberstellung mit S c h i f f e r bleibt S p e n g l e r bei seinen Angaben und bestreitet weiterhin, obwohl S c h i f f e r ihn als den Empfänger der Flugschrift "Friedenskämpfer" bezeichnet.

Weiter bestreitet S p e n g l e r an Zusammenkünften ehemaliger KP-Disten und Gesinnungsgenossen, die sich zum Zweck des Austauschs der Nachrichten deutschfeindlicher Sender am Horst-Wessel-platz, Hauptbahnhof und in den HofgartenanIagnen regelmäßig allsonntäglich trafen, teilgenommen zu haben. Dieses wird aber durch die Aussage des Rohrziehers Karl Görlitz ,vom 29.7. und 31.7.43, des Installateurs Max W e r n e r, vom 29.7.43 und des Hilfsarbeiters Heinrich G a t z k e, vom 31.7.43 widerlegt. S p e n g l e r wird von den Vorgenannten als einer der rührigsten Teilnehmer dieser Treffs geschildert, der die Neusten Meldungen der Feindsender zum Besten gab und sich in gehässigen und staatsabträglichen Äusserungen nicht genug tun konnte. Er munterte die an den Treffs Beteiligten immer wieder auf durchzuhalten, da der Zusammenbruch Deutschlands kurz bevorstehe.

Nach Angabe des Zeugen Gör i t z äusserte sich S p e n g l e r am 10.5.1942 bei einem Treff im Hofgarten, dass die KPD noch lebte und er würde dies an einem Flugblatt "Freiheit", das er im Besitz habe, beweisen. Er erwähnte noch dabei, dass das Flugblatt unter schwierigen Verhältnissen mit Handschuhen hergestellt worden sei, um bei der Herstellung Fingerabdrücke zu vermelden. Kurze Zeit später erzählte S p e n g l e r bei einem Spaziergang dem Zeugen G ö r i t z, als dieser ihn nach dem Flugblatt "Freiheit" fragte, dass er die "Freiheit" Ausgabe April 42 im Besitz und die Maiausgabe auch schon gelesen hätte. Er erwähnte noch, dass in der Aprilausgabe der "Freiheit" ein Artikel "Thälmanns Geburtstag" enthalten gewesen wäre. S p e n g l er bestreitet auch diese Unterredung. Er will lediglich bei einem Treff im Hofgarten die "Freiheit" erwähnt haben, jedoch hätte es sich bei dieser um eine alte Tageszeitung "Freiheit" aus dem Jahre 1930 gehandelt, die er im Packmaterial auf seiner Arbeitsstelle gefunden habe. Diesen seinen Angaben dürfte aber kein Glauben zu schenken sein. Vielmehr muss angenommen werden, dass,wenn S p e n g l e r auch die Flugschrift "Freiheit", die von dem KPD-Funktionär K a p s vor der Flugschrift "Friedenskämpfer" herausgegeben wurde im Besitz gehabt hat, er diese möglicherweise, wenn nicht auch S c h i f f e r, von einer anderen Person erhalten haben muss. S c h i f f e r bestreitet aber, an S p e n g l e r die Flugschrift "Freiheit" abgegeben zu haben.

Weiter gibt der Zeuge G ö r i t z an, dass S p e n g l e r ihm bei einem zufälligen Zusammentreffen in der Dreieckstrasse freudig mitgeteilt habe, dass er an einer Plakatsäule in der Kaiserswertherstrasse die Aufschrift "Heil Bluthund" angeschrieben gesehen habe und glaubte, diese sei von Genossen in Derendorf angebracht worden. S p e n g l er bestreitet die Angabe des G ö r i t z, will dieses jedoch von 2 Herren in der Schadowstrasse gehört und dem Gör i t z erzählt haben.

S p e n g l er bestreitet weiter, mit G ö r i t z bei diesem Zusammentreffen über die Auflösung der Komintern gesprochen zu haben.

Zu bemerken ist noch, dass seit August 1942 laufend an Häusern, Mauern usw. die Schmierschrift "Heil Bluthund" von unbekannten Tätern angeschrieben wird. S p e n g l e r wurde am 13.5.1934 erstmalig festgenommen und am 28.6.1934 vom Sondergericht in Düsseldorf, wegen Miesmacherei zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Aktz.St.A.Düsseldorf -16 b KM 39/34.
Am 19.1.1939 wurde S p e n g l e r erneut festgenommen, da er im Jahre 1934 illegales Schriftenmaterial der KPD von dem Hilfsarbeiter Anton F l o r a c k erhalten haben soll. S p e n g l e r wurde am 24.1.1939 dem Richter vorgeführt. Haftbefehl wurde nicht erlassen. Aktz.G.St.A.Hamm -6 0 Js 531/37-.

S p e n g l e r hat sich durch die Annahme des Flugblattes "Friedenskämpfer" und durch die Verbreitung der Nachrichten deutschfeindlicher Sender, durch die beabsichtigt war, Unruhe im Deutschen Volk hervorzurufen, dass Vertrauen des Deutschen Volkes zu seiner Regierung zu untergraben und zum Kampf gegen den Staat aufzuhetzen strafbar gemacht.

In Anbetracht seiner umfangreichen zersetzenden Tätigkeit, besonders während der Kriegszeit, hat sich S p e n g l e r ausserhalb der deutschen Volksgemeinschaft gestellt. Die höchstzulässige Strafe dürfte für ihn am Platze sein.

Hamacher

Kriminalsekretär