

Bundesarchiv Berlin: Z-C 13097 Band 1
Blatt: 7
Protestschreiben Otto Spengler
Düsseldorf, 16.11.1943
Am 16. Juli 1943 morgens gegen 8:00 Uhr, wurde mein Vater Philipp Spengler, Düsseldorf, Beethovenstraße 25 von zwei Kriminalbeamten der Gestapo nach genauer Hausdurchsuchung verhaftet. Drei Tage nach der Verhaftung endete mein Sonderurlaub und ich fuhr zurück zur Ostfront.
Nach längerem Lazarettaufenthalt bin ich heute auf Erholungsurlaub und habe somit Gelegenheit, mich um die Sache meines Vaters zu kümmern.
Es ist für mich ein unerträglicher Zustand, als Feldwebel im 7. Dienstjahr bei der deutschen Wehrmacht Dienst zu tun, seit zwei Jahren im harten Kampf gegen den Weltfeind Bolschewismus in Russland zu stehen und meinen Vater in der Heimat in Untersuchungshaft zu wissen.
Da es den Düsseldorfer Diensstellen nicht möglich ist, mir eine zufriedenstellende Auskunft zu geben, wandte ich mich an einen Rechtsanwalt und erfuhr Ihre Adresse.
Mein Vater wurde vom Düsseldorfer Untersuchungsgefängnis Ulmenstraße auf mehrere Wochen zum Polizeipräsidium gebracht, worauf dann wieder der Rücktransport erfolgte. Bis heute jedoch wurde noch keine Anklage gegen meinen Vager erhoben. Für mich ist dies der beste Beweis und eine Selbstverständlichkeit, dass man meinem Vater keinen Prozess machen kann; denn sonst kann ich mir eine viermonatige Untersuchungshaft nicht vorstellen.
Ich kann nur annehmen, dass es sich hier um eine gemeine Denunziation handelt. Meine Annahme baut sich auf der Tatsache auf, dass mir lt. Rücksprache mit dem Arbeitgeber meines Vaters, Herrn Wilke, Schadowstraße 42, sowie den übrigen Angestellten nur Bestes und Ehrenwertes gesagt werden kann.
Weiterhin erkundigte ich mich bei den Nachbarn, wo ich wiederum von Offizieren der Wehrmacht und alten Parteigenossen nur ehrenwertes und ideales Verhalten meines Vaters erfahren konnte.
Es handelt sich hier darum, dass eine glückliche Ehe von 28 Jahren auseinandergerissen wurde, meine kranke Mutter im Alter von 50 Jahren lebt hier seit vier Monaten den stärksten Luftangriffen ausgesetzt, ohne jegliche Unterstützung allein.
Ich trage Ihnen diese einzelheiten vor, da es für mich als deutscher Soldat im Dienste des Führers und Vaterlandes und als Sohn einer angesehenen, bürgerlichen Familie ein untragbarer Zustand ist, weiterhin diese Zerrüttung meines Elterlichen hauses mit ansehen zu müssen.
Komme daher mit der Bitte zu Ihnen, die Angelegenheit meines Vaters zu klären und somit einer glücklich gewesenen Familie durch gerechtes Handeln das alte, glückliche und pflicherfüllende Leben wieder zu geben.
Heil Hitler
Otto Spengler, Feldwebel
Bundesarchiv Berlin: Z-C 13097 Band 8
Blatt 2
Gnadengesuch Käthe und Otto Spengler
02. März 1944
In der Strafsache des Schlossers und Installateurs Philipp Spengler bitte ich im Wege der Gnade das wegen den Zuwidrigkeiten vom 28.3.1944 ergangene Todesurteil aufzuheben und in eine entsprechende Freiheitsstrafe umzuwandeln.
Ich bitte im Interesse unserer Familie deren Bestand und aus folgenden Gründe meinen Mann eines Gnadenerweises für mündig zu erklären.
Mein Mann ist der älteste Sohn von zehn Kindern aus einer guten Familie vom Lande. Die Mutter, heute fast 79 Jahre, lebt noch, ebenso noch sechs Schwestern und ein Bruder, die sämtliche in sehr erdrückenden Verhältnissen leben. Der jüngere Bruder meines Mannes ist am 9.9.1941 im Kampf gegen Russland gefallen und hat eine Frau mit drei Kindern hinterlassen.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass vier seiner Schwäger Parteigenossen sind - zwei davon auf dem Gau Düsseldorf und zwei Schwestern der Frauenschaft als tätige Mitarbeiter angehören. Eine Schwester ist seit zwei Jahren im Staatsgefängnis Düsseldorf als Aufseherin der Frauenabteilung tätig, wo sie als SGV - Kommandoführerin eingesetzt wurde, also einen Vertrauensposten bekleidet.
Auch ist mein Mann ein lieber, ehrlicher, strebsamer und in seiner Arbeit tüchtiger Mensch, dies beweist schon, dass er 18 Jahre lang bei ein und derselben Firma, Heinrich Wilke, Düsseldorf, Schadower Strasse - auch ein Parteigenosse - ohne irgendeinen Tadel tätig war.
Nun möchte ich noch besonders darauf hinzuweisen, dass mein Sohn Otto Spengler seit 7 Jahren das Ehrenkleid des deutschen Soldaten trägt. Heute ist mein Sohn Feldwebel und schlägt die Offizierslaufbahn ein, muss nun dadurch befürchten, dass alle in ihn gesetzten Hoffnungen vergebens und in Frage gestellt sind.
Auch hat mein Sohn vor einem Jahr den Bund des Lebens geschlossen und seine Frau schenkte am 28.3.1944 einem gesunden Jungen das Leben, muss nun befürchten, dass mein Sohn als Ehrenmann dieses Urteil über seinen Vater nicht überstehen wird, und Weiterungen (?) meiner Meinung nach unausbleiblich sind. Mein Mann war mir und meinem Sohn stets ein ordentlicher Mensch und ehrenwerter und fürsorglicher Mann.
Er trank und spielt er nicht, war auch sehr häuslich und ich könnte mir denken, dass er durch die Schule fremder, mir unbekannter Menschen in dieses Unglück hineingezogen wurde.
Ich würde mich verpflichten, sollte ich meinen Mann nochmals in Freiheit wieder sehen, meinen Kopf dafür einzusetzen, ihn von diesem so verhängnisvollen Weg abzubringen, wofür sich auch meine Geschwister im gleichen Sinne einsetzen würden.
Ich möchte die Gnadenbehörde nochmals bitten, dieses Gesuch zu befürworten.
(Abschnitt Otto Spengler, gleiche Schrift)
Als Sohn des verurteilten schließe ich mich dem Gnadengesuch meiner Mutter und insbesondere mit Rücksicht, dass ich der einzige Sohn bin an, meinen Vater eines Gnadenerweises für würdig zu erklären.
Ich bin seit 1937 Soldat und habe den ganzen Krieg mit gemacht, stehe seit 1941 als Feldwebel und Zugführer im härtesten Abwehrkampf gegen den Weltfeind Bolschewismus im Osten.
Durch persönlichen Einsatz meines Lebens wurde ich bis heute mit dem eisernen Kreuz II. Klasse, dem Infanterie-Sturmabzeichen, der Ostmedaille zur Winterschlacht 1941/42 und dem Westwall-Orden ausgezeichnet. Ich hoffe, dass dieses und noch weiterer Einsatz meines Lebens einen Teil der Strafe meines sühnen wird und bitte noch darum noch einmal um Gnade.
Heil Hitler
Käteh Spengler
Otto Spengler, Feldwebel
Bundesarchiv Berlin: Z-C 13097 Band 8
Blatt 14
Gnadengesuch Rechtsanwalt Karl Heinz
20.April.1944
…hat mich der Sohn des Verurteilten, Feldwebel Otto Spengler, z.Zt. Res.Laz. Hochstein in Oberschlesien, Kreis Riesengebirge, gleichzeitig auch im Auftrage der Mutter und der übrigen Familienangehörigen gebeten, in der Sache im Gnadenverfahren tätig zu werden.
Ich möchte einleitend erwähnen, dass der Sohn Spengler ganz unerwartet und gedrückter Stimmung an einem Sonntag Morgen bei mir erschienen ist. Er erklärte mir, er habe nach der Urteilsfällung davon erfahren, dass sein Vater zum Tode verurteilt worden sei.
Es sei ihm dann sofort ein entsprechender Fronturlaub bewilligt worden, um durch Rücksprache mit seinem Vater Aufklärung über das Vorgefallene zu erhalten.
Ich gab dem Sohn Spengler den Rat, sich sofort persönlich zu dem Oberreichsamt nach Potsdam zu begeben, dort Rücksprache zu nehmen und die für ein Gnadengesuch erheblichen Tatsachen vorzubringen, bzw. in einem Gnadengesuch schriftlich einzureichen.
Dies ist auch geschehen. Unter Bezugnahme auf dieses Gnadengesuch gestatte ich mir, in Ergänzung noch folgende für das Gnadengesuch erhebliche Ausführungen vorzutragen.
Von vornherein ist zu erklären, dass die Handlungsweise des Verurteilten in keiner Weise beschönigt werden kann. Der Verurteilte hat schwer gefehlt. Es sind jedoch nicht unerhebliche Gesichtspunkte vorhanden, die von der Persönlichkeitsbewertung aus betrachtet, im Gnadenverfahren Berücksichtigung finden können und die Möglichkeit bieten, die Strenge und für ein derartiges Vergehen gerechte und notwendige Strafe nunmehr zu mildern.
Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen Menschen, der gelegentlich seiner aktiven militärischen Dienstzeit im Inf.Regt.144 in Metz eine Beschädigung seines Gehörs erlitten hat, die so schwer war und sich in Folge so ausgewirkt hat, dass er die Weltkriege 1914/18 nicht zur Front eingezogen wurde.
Der Verurteilte ist seitdem schwerhörig, auch ist dieses Ohrenleiden nicht ohne Einfluss auf die spätere geistige und körperliche Entwicklung des Verurteilten geblieben.
Hinzu kommt, dass der Verurteilte sich heute im Alter von 53 Jahren befindet und bei ihm Spuren von Arteriosklerose deutlich zu erkennen sind. Der Verurteilte ist ein körperlich und geistig behinderter Mensch, er ist unbeholfen, verworren, vor allen Dingen wenig redegewandt und kann schon alleine deshalb nicht, wenn auch durch den Zeugen Göritz belastet, als der hauptsächliche Wortführer innerhalb des hier in Frage stehenden Kreises angesprochen werden.
Dem Unterzeichneten fiel bei der ersten Rücksprache im hiesigen Gefängnis sofort auf, dass der Verurteilte unbeholfen und verworren ist, denn er war nicht in der Lage, die ihm zur Last gelegten Verfehlungen auch nur annähernd klar und im Zusammenhang vorzutragen.
In dieser körperlichen und geistigen Behinderung mag vielleicht der Grund liegen, dass der Verurteilte im Termin zur Hauptverhandlung nicht in der Lage war, dem Gericht ein klares und überzeugendes Bild seiner Gesamtpersönlichkeit zu geben, das bei seiner Persönlichkeitsbewertung von ausschlaggebender Bedeutung erforderlich war.
Falls anhängig, bitte ich noch jetzt im Gnadenverfahren, den Gerichtsarzt, Herrn Reg.Med.Rat Dr. Fuhrmann, Düsseldorf-Derendorf nach dieser Richtung hin gutachtlich zu hören.
Was den Charakter und die Lebensführung des verurteilten betrifft, so wird er als ein ruhiger, fleissiger, in sich zurückgezogener Mensch geschildert, der in seiner 28jährigen glücklichen Ehe nur für seine Familie lebte.
Der Verurteilte war insbesondere seinen Mitmenschen gegenüber stets gefällig, hilfsbereit und deshalb allgemein geschätzt. Er hat diese Eigenschaft insbesondere bei den hiesigen feindlichen Terrorangriffen in hervorragender Weise gezeigt und durch persönlichen mit eigener Lebensgefahr verbundenem Einsatz Hab und Gut, sowie das leben seiner Mitmenschen gerettet.
Ich überreiche Ihnen in der Anlage nach dieser Richtung hin
1) Zeugnis des Arbeitgebers des Verurteilten, des Kaufmannes Heinrich Wilke, Düsseldorf, Schadowstraße 42
2) Eidesstattliche Erklärung einer Reihe hiesiger Volksgenossen.
Geht man von der geschilderten Persönlichkeitsbewertung des Verurteilten aus, so muss man es als unverständlich und unerklärlich bezeichnen, dass der Verurteilte sich immer wieder in einem Kreise von Personen gezeigt hat, die sich eines so schweren Verbrechens schuldig gemacht haben.
Der Verurteilte ist offenbar, trotz der Belastung durch den Zeugen Göritz nur Mitläufer gewesen, den im Wesentlichen eine gewisse Neugierde immer wieder in diesen Kreis gezogen hat. Er scheint Opfer gewissenloser Leute geworden zu sein und hat leider nicht mehr die Kraft besessen, diesen Kreis, der ihm nun zum Verhängnis geworden ist zu meiden.
Besonders aktiv kann sich der Verurteilte in Folge seiner oben geschilderten körperlichen und geistigen Beschaffenheit nicht betätigt haben. Er war sich von der inneren Tatseite aus gesehen nicht bewusst, für die illegale kommunistische Partei zu werben, bzw. einer solchen losen Organisation anzugehören.
Ausserhalb eines hier in Frage stehenden Kreises hat der Verurteilte nie über politische Dinge gesprochen, bzw. versucht, dritte Personen in politisch unerlaubter Weise zu interessieren.
Der Verurteilte wird, wie erklärt, hauptsächlich durch die übrigen Mittäter belastet. Dass hierbei ein nicht unerheblicher Teil der Gesamtschuld auf ihn abgewälzt wird, mag im Wesentlichen darauf zurückzuführen sein, dass die übrigen Mittäter der Meinung waren, Spengler, der früher festgenommen wurde, habe sie alle hereingelegt. So erklärt sich der Verurteilte die gegen ihn ausgesprochenen Belastungen durch die übrigen Mittäter, insbesondere Plein und König. Plein hat sich inzwischen selbst gerichtet.
Der Verurteilte erklärt dem Unterzeichneten, er habe von vornherein bestritten, in so schwerer Form in dem hier in Frage stehenden Kreis beteiligt gewesen zu sein, er sei rein zufällig und unüberlegt in diese Dinge hinein verwickelt worden. Auch sei er nicht regelmäßig mit den oben beteiligten zusammengekommen, sondern nur gelegentlich der üblichen Spaziergänge am Sonntag Morgen.
Bezüglich der einzelnen Fälle hat sich der Verurteilte gegenüber wie folgt eingelassen.
Auslandssender habe er selbst nie gehört, die diesbezüglichen Nachrichten seien in dem Kreis hauptsächlich von Plein und König, die diese ihren Radiogeräten entnommen hätten, verbreitet worden.
Bei der Zusammenkunft im Hofgarten am 10. Mai 1942 habe er nur zwei Exemplare einer alten Ausgabe der Freiheit bei sich gehabt. Die weiteren Belastungen beruhen auf unwahren Behauptungen Pleins.
Den Vorfall in der Dreiecksstraße schildert er wie folgt. Er habe zufällig auf der Straße aus der Unterhaltung zweier Männer entnommen, dass in Derendorf eine Schmierparole angebracht worden sei. Er habe die Männer gefragt, ob dies wahr sei. Sie hätten ihm dann erklärt, er könne sich selbst davon überzeugen. Dieses Begebnis habe er dann dem Göritz weiter erzählt. Die Äußerung 'Na ihr Jungens in Düsseldorf arbeitet aber gut!' habe er nie gebraucht, Göritz vielmehr nur gefragt, was in Düsseldorf los sei, Schiffer wäre ja auch dort verhaftet worden.
Bezüglich des Zeugen Göritz und die durch diesen Zeugen erfolgte Belastung des Verurteilten erklärt der Verurteilte, er sei bei den jeweiligen Zusammenkünften mit Göritz von diesem ausgehorcht worden, Göritz sei bei diesen Gesprächen der Wortführer gewesen und habe ihm Dinge mitgeteilt, die er überhaupt nicht gewusst habe, so z.B. den Inhalt der Aprilausgabe der illegalen Freiheit über den Geburtstag Thälmanns.
Auch bezüglich der Tarnung Dimitroffs habe Göritz dieses Gesprächsthema angefangen und sei hierbei Wortführer gewesen. Er (selbst) habe nur einige Zwischenbemerkungen gemacht.
Er habe Göritz nie erklärt, er sei ein alter Kommunist gewesen und deshalb seit 1933 bis 1939 mehrfach festgenommen worden. Der Verurteilte hat, wie er erklärt, nie der Kommunistischen Partei angehört, auch ist er nur einmal im Jahre 1934 wegen Miesmacherei mit einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren bestraft worden.
Bezüglich der Zeitschrift 'Der Friedenskämpfer' habe die Hauptverhandlung durch die Aussage des Zeugen Schiffer ergeben, dass der Verurteilte nicht im Besitz dieser Zeitschrift gewesen sei.
Soweit die Einlassungen des Verurteilten dem Unterzeichneten gegenüber, die ich auf Wunsch des Verurteilten vortrage, um im Gnadenverfahren jetzt noch Tatsachen zu erwähnen, die der Verurteilte in der Hauptverhandlung infolge seiner geistigen Beschaffenheit vielleicht vergessen, oder nicht klar vorgebracht hat.
Bietet nun der Verurteilte seiner ganzen Persönlichkeit und seiner inneren Einstellung zu den hier in Frage stehenden Taten noch eine Reihe von Gesichtspunkten, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, die strenge Strafe im Gnadengesuch zu mildern, so ist in vorliegendem Falle ein Gnadenerweis vor allem mit Rücksicht auf die Angehörigen des Verurteilten gerechtfertigt.
An erster Stelle steht hier der einzige Sohn des Verurteilten, der Feldwebel Spengler, der es durch seine militärische Tätigkeit in erste Linie verdient hat, dass sein Vater eines Gnadenerweises für würdig erklärt werden kann. Dieser Sohn ist seit 1937 Soldat und steht während des ganzen Krieges im vordersten Einsatz. Er hat es vom einfachen Soldaten zum Feldwebel gebracht und ist durch seine Tapferkeit entsprechend ausgezeichnet worden.
Im Übrigen spricht das Verhalten dafür, dass er im Elternhaus ein gutes Vorbild gehabt hat und er von seinem Vater in nationalem Sinne erzogen worden ist.
Zu erwähnen sind weiter die übrigen Verwandten des Verurteilten, die fast alle Parteimitglieder sind und in der Partei in leitender Stellung tätig waren und noch sind.
Der verstorbene Schwager des Verurteilten der frühere Revisor Büttner, bei der Firma Rheinmetall in Düsseldorf war politischer Leiter im Stadtteil Flingern. Seine jetzige Witwe, die Schwester des Verurteilten, ist für die Partei in der Frauenschaft tätig und war Jahre hindurch als Blockleiterin tätig. Heute ist sie im Gefängnisdienst im hiesigen Frauengefängnis als Aufseherin tätig.
Ein weiterer Schwager des Verurteilten, der kaufmännische Angestellte Heinrich Schlede in Düsseldorf, am Hackenbruch 70 ist Zellenleiter der Zelle 5 des Stadtteils Düsseldorf Eller, ferner beschäftigt beim Bauamt für Volkswohlfahrt in Neuss. Die Ehefrau Schlede ist ebenfalls Zellenleiterin in Düsseldorf Eller und heute noch in der nationalsozialistischen Frauenschaft tätig.
Ein weiterer Schwager des Verurteilten, der kaufmännische Angestellte Albert Daute in Düsseldorf Engelbertstraße 21, z.Zt. bei der Flak in Berlin L18858 LGPA ist gleichfalls beim Gauamt beschäftigt.
Ein vierter Schwager des Verurteilten, der Kaufmann Georg Lange, Düsseldorf, Lindemannstraße, ist seit 1933 Parteimitglied und steht im Einsatz bei dem SHD. bei letzterem war übrigens auch der Verurteilte eingesetzt und hat sich dort, wie erwähnt, hervorragend bewährt.
Über den Leumund und die Führung des Verurteilten bitte ich auch eine Auskunft bei den hiesigen Polizeibezirken VIII und XVIII einzuholen.
Zusammenfassend kann gezeigt werden:
Aus der Persönlichkeitsbewertung des Verurteilten ist die Auffassung nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, dass der Verurteilte in dem hier in Frage stehenden Kreis mehr Mitläufer als aktiv Beteiligter gewesen ist. Er ist ein Opfer seiner Neugierde und des Tun und Treibens eines Kreises geworden, in den er mehr zufällig, als in der Absicht, sich illegal politisch zu betätigen, hineingeraten ist, von dem loszusagen er aber nicht mehr die Kraft besessen hat, wobei seine körperliche und seelische Beschaffenheit von erheblicher Bedeutung gewesen sind.
Nicht zu verkennen ist auch, dass die übrigen Mittäter, offenbar in der Annahme, dass Spengler sie hereingelegt habe, versuchten, die Hauptschuld auf ihn abzuwälzen. Die Bewertung der Persönlichkeit Spenglers, durch unbeteiligte dritte Personen ist jedenfalls eine überaus gute und bietet Anlass, ihn eines Gnadenerweises für würdig zu erklären.
Vor allem verdient dies aber sein einziger Sohn und seine übrige Verwandtschaft.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass dieses Gesuch auch dem Verteidiger des Verurteilten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Tiegelkamp zur Durchsicht vorgelegt hab, zudem ich Mangels Einsichtnahme in die Strafakten des Verurteilten auf die Erklärungen des Verurteilten (selbst) und seiner Angehörigen angewiesen war.
Ich darf daher im Namen des Verurteilten und seiner Familie die Bitte aussprechen, im Gnadenverfahren die an sich gerechte und notwendige Strafe zu mildern und von der Vollstreckung der Todesstrafe abzusehen.
Heinz
Rechtsanwalt
Bundesarchiv Berlin: Z-C 13097 Band 8
Blatt 15
Eidesstattliche Erklärung Anwohner
11.April 1944
Wir, die Endesunterzeichneten erklären hiermit folgendes an Eidesstatt:
Der Schlosser Philipp Spengler aus Düsseldorf ist uns als ruhiger, stiller und fleißiger, vor allem hilfsbereiter Volksgenosse bekannt und ist deshalb von weiten Kreisen der Düsseldorfer Bevölkerung sehr geschätzt.
Herr Spengler war insbesondere während der schweren feindlichen Fliegerangriffe auf die Stadt Düsseldorf, insbesondere bei dem schwersten Angriff in der Nacht vom 11. auf den 12. Juni 1943 sehr tat- und einsatzbereit.
Er hat durch sein mutiges Eingreifen unter größter Gefahr für sein eigenes Leben Hab und Gut und auch das Leben seiner Volksgenossen gerettet.
In politischer Beziehung ist Herr Spengler nie hervorgetreten. Er hat sich stets als stiller und zurückgezogener Mensch gezeigt, der nur für seine Familie und die Sorge der Seinigen lebte.
Düsseldorf, den 11.04.1944
Karl Heikamp sen. , Ackerstraße 94
Karl Heikamp jun. Ackerstraße 94
F. Abundshagen, Ackerstraße 94
Georg Butterbuch, Ackerstraße 75
Fr. Bauer Ackerstraße 75
Wili Teuwen, Ackerstraße 79
M. Meckling, Beethovenstraße 27
B. Fischer, Beethovenstarße 23
Fam Otto George, Beethoventsraße 23
Frau Andreas Schtrenter, Beethovenstraße 19
Peter Heikamo, Ackerstraße 99
Leni Heikamp, Ackerstraße 99
Hubert Möllers, Benzstraße 4
Gottfried Steinhoff, Ackerstraße 79
Frau Gottfried Steinhoff, Ackerstraße 79
Bundesarchiv Berlin: Z-C 13097 Band 8
Blatt 16
Zeugnis Wilke
12. April 1944
Zeugnis!
Der Schlosser Philipp Spengler, geboren am 29.03.1891, war vom 24.Juni 1928 bis vor einigen Monaten in meinem Geschäft tätig. Seine Tätigkeit bestand in den ersten Jahren darin, dass er die verkauften Herde und Öfen zur Ablieferung brachte und sachgemäß montierte.
Im Jahre 1939 nach dem Tod meines Bruders, übertrug ich ihm die Führung der Werkstätten und den Kundendienst. Philipp Spengler war bei seinen Arbeitskameraden und der Kundschaft sehr beliebt und ich selbst muss ihm bestätigen, dass ich nie einen fleißigeren und geschickteren Schlosser hatte.
Während der langen Zeit seiner Tätigkeit hat Philipp Spengler nicht eine Stunde unentschuldigt gefehlt und er war überhaupt ein Muster an Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit.
Düsseldorf, den 12. April 1944
Bundesarchiv Berlin: Z-C 13097 Band 8
Blatt 7
Ablehnungsbescheid:
11. Mai 1944
....das anliegende Gnadengesuch übersende ich zu den dortigen Vorgängen. Es bleibt bei meinem Vollstreckungsauftrag vom 4. Mai 1944.
gez. im Auftrage
Dr. Reichelt